Wichtig: allgemeine Information, keine Steuerberatung – fragen Sie für Ihren Fall Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.
Eine Tippgeberprovision ist eine Einnahme und grundsätzlich steuerlich relevant. Je nach Umfang gilt sie als sonstige Einkünfte oder – bei regelmäßiger, gewinnorientierter Tätigkeit – als gewerbliche Einkünfte.
- Gelegentlich: oft sonstige Einkünfte (Freigrenzen beachten).
- Regelmäßig: ggf. gewerblich.
- Belege aufbewahren.
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Anita Feuerer · RE/MAX Prime, München
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