Beim Verkauf ist der Energieausweis in der Regel Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
- Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
- Pflichtangaben schon im Inserat
- Bußgelder bei Verstoß möglich
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Anita Feuerer · RE/MAX Prime, München
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